Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefergebühren und Mitarbeiterkosten
Bitte tätigen Sie Ihre Bestellung bis 2 Tage, bis 10.00 Uhr, vor dem Anlass. Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden.

Sie können unseren Service zum Einrichten des Raumes buchen oder als Betreuung während des ganzen Anlasses. Bitte beachten Sie hierzu die unten genannten Mitarbeiterkosten, welche zusätzlich und nach effektivem Aufwand verrechnet werden.

Bei Veranstaltungen ausserhalb der Öffnungszeiten des Eldora Mitarbeiterrestaurants wird die Betreuung durch Eldora Servicemitarbeiter vorausgesetzt und nach effektivem Aufwand verrechnet.

Nach 15.00 Uhr können Sie online keine Bestellung mehr aufgeben für den nächsten Tag, bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch mit uns Kontakt auf.

Zusätzliche Mitarbeiterkosten für das Einrichten des Raumes und den Service während der Veranstaltung werden nach effektivem Aufwand verrechnet:
- Mitarbeiterkosten Montag-Freitag = CHF 40.00/Std.
- Mitarbeiterkosten Samstag/Sonntag/Feiertage = CHF 60.00/Std.
- Chauffeur inkl. Fahrzeug = CHF 100.00/Std.

Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive MwSt. und sind in Schweizer Franken. Die Preise sind gültig ab 28. Juli 2014. Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Abweichungen der Personenzahl und Annulationen
Die bis 2 Tage, bis 10.00 Uhr, vor dem Anlass gemeldete Personenzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Nach diesem Zeitpunkt annullierte Anlässe verrechnen wir voll. Eine Erhöhung/Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung.

Abholung durch den Besteller
Gerne stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.

Zapfengeld
Für selbst mitgebrachte Weine, die durch unsere Mitarbeiter ausgeschenkt, gekühlt und/oder bereitgestellt werden, berechnen wir ein Zapfengeld von CHF 15.00 pro Flasche.

Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich frisch zubereitet in Küchen, in denen allergene Stoffe vorkommen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung für sämtliche Informationen, die Zutaten und Inhaltsstoffe betreffen, die eine Allergie auslösen könnten. Trotz aller dieser Vorsichtsmassnahmen können wir es nicht vollständig ausschliessen, dass über Kreuzkontamination allergene Stoffe in unsere Gerichte gelangen.

Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10’000.00 ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung von maximal 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung betragenden Betrag als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden sein.

Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

Rechnungsstellung und Bezahlung

Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.

Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veran-staltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Der Auftragnehmer (Eldora) kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftragsgebers in den Veranstaltungsräumen. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Kontaktangaben
Eldora AG
Mitarbeiterrestaurant Schl‘emmi
c/o Emmi Schweiz AG
Landenbergstrasse 1
6002 Luzern

T +41 58 227 55 00
F +41 41 360 03 27
9512-grt@eldora.ch